Mit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) wurden Bachelor- und Masterstudiengänge eingeführt. Um deren Qualität sicherzustellen und ferner die Internationalisierung der deutschen Hochschulen zu ermöglichen, haben Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ein System der Akkreditierung von Studiengängen eingeführt.
Für die Architektur und die verwandten Fächer in der Planung gilt, dass mit dem Studienabschluss des Dipl. Ing. nach 4 (FH) bzw. 5 (Uni) Jahren eine erste Berufsqualifikation verbunden ist. Die Politik wünscht sich - vornehmlich aus wirtschaftlichen Gründen - berufsqualifizierende Bachelorabschlüsse nach bereits 3 Jahren. Vor diesem Hintergrund erfolgte am 20. Juni 2000 die Gründung eines Akkreditierungsverbundes aus Vertretern von Beruf und Hochschule in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins für Studiengänge der Architektur und Planung (ASAP).
Zur Vorgeschichte neuer Studiengänge und Akkreditierungen: Beschlüsse und Empfehlungen von Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK).
Vgl.
- KMK 24.10.97 Stärkung d. intern. Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandorts Deutschland.
- HRK 10.11.97 zur Einführung von Bachelor und Master Studiengängen der KMK und HRK-Beschlüsse
- HRK 06.07.98 Akkreditierungsverfahren
- KMK 03.12.98 Einführung eines Akkreditierungsverfahrens für Bachelor und Masterstudiengänge
